Der Bundestag hat in 2./3. Lesung die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung beschlossen. Mit der Reform werden Vorbereitungshandlungen zu terroristischen Anschlägen neu strukturiert und maßvoll erweitert, Strafrahmen bei Spionagetätigkeiten angehoben, Ermittlungsbefugnisse angepasst und neue Tatmittel bei der Vorbereitung terroristischer Straftaten erfasst, erklären Johannes Fechner, Carmen Wegge und Sebastian Fiedler.